Verkürzte Ausbildung zur/zum

Staatlich anerkannten Altenpflegerin
Staatlich anerkannten Altenpfleger


Bildungsziel   Die Aufgabenfelder von Altenpfleger/innen und Heilerziehungs-pfleger/innen überschneiden sich immer häufiger. Die Qualifikation beider Berufe zu vereinigen, ohne dafür 6 Jahre Ausbildung zu durchlaufen, kann für viele Einsatzbereiche von Vorteil sein. Ziel ist daher die Vermittlung von zusätzlichen pflegerischen und sozialen Handlungskompetenzen, die in der Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in noch nicht vermittelt wurden und so ein erfolgreicher Abschluss in der Altenpflege möglich wird.

Dauer und Beginn
der Ausbildung
  Die verkürzte Ausbildung dauert ein Jahr. Sie beginnt im September eines Jahres. Der Unterricht erfolgt vorrangig in Form von 2 Studientagen in der Woche. Dazu kommen rund 4 Blockwochen in der gesamten Ausbildungszeit.

Unterrichtsfächer  
  • Altenpflege als Beruf
  • Aufgaben und Konzepte der Altenpflege
  • Unterstützung bei der Lebensgestaltung
  • Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
  • Deutsch
  • Religionslehre
Praktischer
Unterricht
  Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt am Ausbildungsplatz in einer stationären/ambulanten Einrichtung der Altenhilfe und wird je nach bisheriger Tätigkeiten ergänzt durch Einsätze in Einrichtungen der ambulanten/stationären Altenhilfe, gerontopsychiatrischen Institutionen und Krankenhäusern.

Bei der Suche nach Praxisstellen unterstützen wir Sie gerne.
     
Zugangsvor-
aussetzungen
 
  • Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in, Gesundheits- und Kinderkranken- oder Krankenpfleger/schwester
  • Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der stationären oder ambulanten Altenhilfe.
Kosten/Gebühren   Es werden 180,- € Aufnahme- und 260,- € Prüfungsgebühr erhoben.

Ihre Bewerbung   Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
  • unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
  • Urkunde der staatlichen Anerkennung im jeweiligen Beruf
  • Abschlusszeugnisse und Bescheinigungen bisheriger Tätigkeiten,
    amtlich beglaubigt
  • Abschlusszeugnisse und Bescheinigungen bisheriger Tätigkeiten,
    amtlich beglaubigt
  • Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Einrichtung
  • ein Passbild

Nicht älter als 3 Monate bei Ausbildungsbeginn:

  • ärztliches Attest im Original
  • polizeiliches Führungszeugnis im Original
 

Unsere Infoline 
Tel. 07831 / 96 85-0

oder per E-Mail: info@pbfs.de

Paritätische Berufsfachschule für Sozial- und Pflegeberufe, Hausach, Baden