| Bildungsziel |
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Ziel ist die Vermittlung von Handlungskompetenzen für die begleitende Unterstützung von Menschen mit Hilfebedarfen bei Alltagsverrichtungen und der Gestaltung des persönlichen Lebensumfelds. Die Ausbildung befähigt, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Alten- und Behindertenhilfe, in Wohngruppen und im häuslichen Bereich pflege- und betreuungsbedürftige Menschen aller Altersgruppen bei Alltagsverrichtungen unter Anleitung einer Fachkraft zu unterstützen und zu begleiten.
Schüler ohne Hauptschulabschluss erwerben diesen mit Bestehen der Prüfung.
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Dauer
und Beginn
der Ausbildung |
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Die Ausbildung dauert zwei Jahre und kann bei Vorweisen einschlägiger Erfahrungen oder eines einschlägigen Bildungsganges um bis zu einem Jahr verkürzt werden. Sie beginnt im September eines Jahres. Der Unterricht erfolgt vorrangig in Form von 2 Studientagen in der Woche.
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Unterrichtsinhalte |
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- Alltagsbetreuung
- rechtliche und institutionelle
- Rahmenbedingungen
- Deutsch
- Mathematik / Fachrechnen
- Religionslehre
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Praktische
Unterricht |
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Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Alten- und Behindertenhilfe. Bei der Suche nach Praxisstellen unterstützen wir Sie gerne.
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Zugangsvor-
aussetzungen |
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Ausbildungsvertrag mit einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung "Ausbildungsvertrag mit einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung"
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse durch Zeugnis einer deutschen Schule oder in anderer Weise
Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch aktuelles ärztliches Attest |
| Kosten/Gebühren |
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auf
Anfrage / über Fördermöglichkeiten beraten wir Sie
gerne.
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Ihre
Bewerbung |
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IIhrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse in beglaubigter Kopie
- Geburts- und Urkunden zu Namensänderungen im Original
- Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Einrichtung
- Passbild
Nicht älter als 3 Monate bei Ausbildungsbeginn:
- ärztliches Attest im Original
- polizeiliches Führungszeugnis im Original
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